Mit TRLV (technische Regeln für linienförmig gelagerte Verglasungen) gekennzeichnete Dächer entsprechen dieser eingeführten Vorschrift oder weichen nicht wesentlich ab. Sie können ohne weitere Nachweise verwendet werden.
|
|
|
So gekennzeichnete Vordächer haben eine AbZ und können ohne weitere Nachweise verwendet werden.
|
Bei Produkten mit dieser Kennzeichnung gilt die AbZ für Punkthalter und Glas, für die Tragkonstruktion ist ein statischer Nachweis erforderlich. Bei bestimmten Vordächern, wie beispielsweise dem Modell CANA, ist eine Statik vorhanden (für qd= 1,0kN/m2).
|
|
Diese Kennzeichnung besagt, dass für das betreffende Produkt eine ZiE (Zustimmung im Einzelfall) erforderlich ist, die bei der Bauaufsichtsbehörde auf Antrag erteilt wird. Bei der Antragsstellung unterstützen wir Sie gerne mit den erforderlichen Unterlagen. In einigen Bundesländern existiert eine sogenannte „Bagatellregelung“, welche eine formelle Einreichung der ZiE erspart. |